93.8A.2
Palliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), nach Anzahl BehandlungstageInklusionenExklusionen- Kode weglassen - Behandlung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station (93.8B.-)
SynonymeBemerkungen- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation:
Die akutstationäre Palliativmedizin beinhaltet eine aktive, ganzheitliche Behandlung von Patientinnen / Patienten mit einer progredienten (voranschreitenden), weit fortgeschrittenen Erkrankung sowie einer begrenzten Lebenserwartung zum Zeitpunkt, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht oder keine kurative Behandlung mehr durchgeführt werden kann. Die Beherrschung von Schmerzen und anderen Krankheitsbeschwerden sowie psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen, hat höchste Priorität. Die palliativmedizinische Komplexbehandlung erfolgt in einem dem Gesamtzustand der Patientin / des Patienten gerechten Zimmer. Vorausschauende und situationsbezogene Entscheidungsfindung mit allfälligem Einbezug von Spezialistinnen / Spezialisten.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Eintrittsabklärung, Assessment: Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments [PBA]. Erst nach der Durchführung des palliativmedizinischen Basisassessments [PBA] zählen die Behandlungstage. Lässt der Zustand der Patientin / des Patienten die abschliessende Erhebung des PBA nicht zu, ist dies zu dokumentieren.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Behandlungsteam und Therapie:
a) Leitung des Behandlungsteams durch eine Fachärztin / einen Facharzt mit spezifischer Weiterbildung in Palliativmedizin, mindestens 80 Stunden, oder unter der Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes mit Schwerpunkt Palliativmedizin.
b) Multidisziplinäres Behandlungsteam, bestehend aus Ärztin / Arzt, Pflegepersonal sowie Therapeutinnen / Therapeuten aus folgenden Therapiebereichen: Sozialarbeit/-pädagogik, Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung/therapie, Seelsorge, Kunsttherapie.
c) Ärztliche Leistung, Pflege sowie mindestens zwei der oben genannten Therapiebereiche kommen insgesamt mindestens 6 Stunden pro Behandlungswoche (7 Kalendertage) zum Einsatz. Zu deren Leistungen gehören auch dokumentierte Patienten-, Angehörigen- und Familiengespräche, die von allen hier aufgeführten Berufsgruppen erbracht werden können.
Die erbrachten Leistungen erfolgen in patientenbezogenen, unterschiedlichen Kombinationen.
In jeder Behandlungswoche kommen Ärztin / Arzt, Pflege sowie mindestens zwei therapeutische Berufsgruppen (Sozialarbeiter/in und Seelsorger/in zählen ebenfalls zu den therapeutischen Berufsgruppen) zum Einsatz.
- Mindestmerkmal Punkt 4, Therapieplanung und -kontrolle:
a) Erstellung eines individuellen interprofessionellen Behandlungsplanes.
b) Wöchentliche interprofessionelle Teambesprechung mit Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Austrittsplanung:
Austrittsplanung mit Organisation eines supportiven Netzwerkes.
Unterklassen93.8A.2BPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), bis 3 Behandlungstage 93.8A.2CPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 4 bis 6 Behandlungstage 93.8A.2DPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 7 bis 13 Behandlungstage 93.8A.2EPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 14 bis 20 Behandlungstage 93.8A.2FPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 21 bis 27 Behandlungstage 93.8A.2HPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 28 bis 34 Behandlungstage 93.8A.2IPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 35 bis 41 Behandlungstage 93.8A.2JPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 42 bis 48 Behandlungstage 93.8A.2KPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 49 bis 55 Behandlungstage 93.8A.2LPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 56 bis 62 Behandlungstage 93.8A.2MPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 63 bis 69 Behandlungstage 93.8A.2NPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 70 bis 76 Behandlungstage 93.8A.2OPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), mindestens 77 bis 83 Behandlungstage 93.8A.2PPalliativmedizinische Komplexbehandlung (ausserhalb einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station), 84 und mehr Behandlungstage